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1.
VAVE – Zertifikat über Ausbildung in Veening-Arbeit
Die Bedingungen entsprechen dem
Curriculum der beiden Lehrwerkstätten für die AFA-Prüfung, d.h. es
müssen 1.200 Stunden nachgewiesen werden, davon 150 Stunden als
Supervision. Bis zu 400 Stunden können als Eigen-Studium eingebracht werden.
Außerdem ist eine schriftliche Arbeit von 20-30 Seiten erforderlich.
Für Psychologie und Anatomie gelten innerhalb der Lehrwerkstätten deren
Regelungen für das AFA-Diplom, bei den anderen Ausbilderinnen äquivalente
Lösungen.
Der praktische Teil besteht aus einer Einzelbehandlung und der Anleitung einer
Gruppe.
2.
VAVE – Zertifikat über Fortbildung in Veening-Arbeit
Für die Fortbildung mit
Zertifikat sind 300 Stunden obligatorisch, davon 50 Stunden als
Supervision, außerdem eine schriftliche Arbeit von ca.10 Seiten oder eine
vergleichbare Darstellung. Alle Medien sind zugelassen. Der praktische Teil besteht
auch hier aus einer Gruppen- und einer Einzelarbeit.
Die beiden genannten Abschlüsse mit Zertifikat richten sich an Atem
-PädagogInnen und -TherapeutInnen, die sich in der Veening-Arbeit ausbilden
oder bis zu einem hohen Grad fortbilden wollen. Mit ihrer Mitgliedschaft in VAVE
erwerben sie das volle Stimmrecht und sind berechtigt, als Atem-PädagogInnen
und –TherapeutInnen Veening-Arbeit zu praktizieren.
Wie alle anderen, die Veening-Arbeit praktizieren, sind sie zu einer
Fortbildung im Jahr verpflichtet.
3.
Fortbildung in Veening-Arbeit ohne Zertifikat
Teilnahmescheine über
Fortbildung in Veening-Arbeit werden ohne irgendwelche Reglementierung ausgestellt.
Diese Fortbildungen erlauben, das Erfahrene und Gelernte in die eigene Arbeit zu
integrieren. Sie berechtigen nicht dazu, mit dem Namen Veening zu werben und die
eigene Arbeit als Veening-Arbeit anzubieten.
Eine Mitgliedschaft in VAVE ohne Zertifikat umfasst das Rede-, aber nicht das
Stimmrecht.
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